Warndienst / Sirenen

zum Landesfeuerwehrverband Bayern:
dort steht so schön geschrieben:
Das Gericht hält allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen für vertretbar
was für mich im Endeffekt dann doch fast nur heißt, dass man keine Sonderrechte hat. Auf den Webseiten der anderen beiden Links ist sinngemäß das Selbe zu lesen. Folglich kommt es, wie so oft, wahrscheinlich auf den Rechtsanwalt und die Stimmung des Richters an. Ich hab jedenfalls damal eingetrichtert bekommen, dass wir mit dem PKW keine Sonderechte haben. Einige Kameraden (auch ich selbst) haben dies auch schon schmerzlich feststellen müssen. Unsere Wache lag z.B. in einer Einbahnstraße, die zusätzlich noch 30 Zohne und Busbahnhof war. Da gehts damit los, das einige von Passanten die auf den Bus warteten angezeigt wurden, wegen Verkehrgefährdenden Verhalten (zu schnell), einige wurden geblitzt, Jemand wurde angezeigt, als er die (ca.150m) nachts halb 3 verkehrt herum in die Einbahnstraße fuhr (Unfall mit eingeklemmten Personen und trotzdem verurteilt), andere hat man dran bekommen, als sie über einen Parkplatz (in der Nähe) abkürzten und mich hat man mal erwischt, wie ich schnell mal über die Fußgängerbrücke gefahren bin (d.H. diese Brücke wird von Rettungswagen und dem Citybus genutzt und nur für den öffentlichen Verkehr eigentlich gesperrt, schnelll war ich auf der Brücke auch nicht und es ging um ein Wohnhausbrand mit eingeschlossenen Personen und auf der einzigen befahrbaren Brücke bzw. die Zufahrtstraßen herrschte Stau (min 30min Umweg) ->Ende: kein Erbarmen)
Folglich kann man eigentlich sagen, grundsätzlich kann man auf dem Weg zur Wache keine Sonderrechte in Anspruch nehmen, lediglich kleinere Verstöße, bei denen man nachweislich niemanden gefährdet, können Folgenlos bleiben, da in §35 nicht zwischen Feuerwehrleuten unterschieden wird, die sich mit ihrem privaten PKW zur Wache begeben und denen, die im Einsatzfahrzeug zur Einsatzstelle fahren.
- Wobei das Ganze langsam zur Haarspalterei führt -
 
Soloklampfer meinte:
Aber das:
Feuerwehrleute dürfen im Einsatzfall (z.B. bei der Fahrt zur Wache) auch mit ihrem Privatfahrzeug Sonderrechte beanspruchen - natürlich nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
ist wohl großer Schwachsinn. Sonderrechte darf nur jemand in Anspruch nehmen, der beide Sondersignale benutzt, wobei Sondersignale (Blauchlicht und Martinshorn) nur von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) benutzt werden dürfen.
Da liegst Du falsch. Das hat mit der falschen Grundannahme zu tun.

Wie gesagt: Das Sonderrecht ist grundsätzlich an den Einsatzbefehl gekoppelt. ("Fahren Sie mit Sonderrecht in die xy-Straße, VU". Oder "HH12-12 für Leitstelle, Freigabe Sonderrecht?")

Das Sonderrecht ist nicht primär an Sondersignale gekoppelt. Du hast das Sonderrecht - oder hast es nicht. Zur Kennzeichnung des Berechtigten gibt es zwei Möglichkeiten:
* Blaulicht allein
* Blaulicht mit Martinshorn

Es ist aber vorstellbar, dass ein völlig zivil aussehendes Fahrzeug ohne jede Kennzeichnung den Befehl "Sonderrecht" hat (SEK, Kripo): Damit können die halt Vorschriften übertreten - siehe oben.

Insoweit kann tatsächlich ein Privatfahrzeug Sonderrecht eingeräumt bekommen: Das passiert selten. Zum Beispiel in Fällen, in denen ein Experte (Umweltamt etc) vor Ort muss. Wie gesagt: Auf Befehl.

Die Idee, dass die Feuerwehrkameraden auf dem Weg zur Wache Sonderrecht hätten - das hätten die zwar ganz gern. Wird aber von den Innenministerien regelmäßig verneint.

Geschichte am Rande: Ich hatte auch mal den Befehl "Sonderrecht". Das ging dann so: "Sie fahren mit Sonderrecht. Abblendlicht! Warnblinkanlage! Sie halten sich direkt hinter Fahrzeug Einsatzleitung!" - Und der hatte die blaue _Rundumbeleuchtung_ an. Mit 100 durch die Stadt ...

Martin
 
martin2 meinte:
Wie gesagt: Das Sonderrecht ist grundsätzlich an den Einsatzbefehl gekoppelt. ("Fahren Sie mit Sonderrecht in die xy-Straße, VU". Oder "HH12-12 für Leitstelle, Freigabe Sonderrecht?")

Wobei ich das für eine individuelle Lösung halte, die jede Leitstelle für sich anders handhabt. Ich kenne solche Einsatzbefehle (für die Feuerwehr) jedenfalls nicht. D.h. wir haben auf den "Schwachsinn" verzichtet, denn es ist do irgendwo klar, dass man bei einem Feuerwehreinsatz auch eine wichtige dringende hoheitliche Aufgabe erfüllt. Dabei dürfte die jeweilige Dringlichkeit auch dem jeweiligen Eisatzleiter bzw. Maschinisten klar sein, der weniger dringlichen Sachen (Katze auf'm Baum) dann auf seine Sonderrechte verzichtet und ohne Sondersignale zum Einsatzort fährt. Wie schon gesagt gibts solche Einsatzbefehle auch, diese wurden bei uns aber meist nur für THW und andere KatSchutzeinrichtungen ausgesprochen (ach ja und im Notfall für KTW's)

Zur Sache Sonderrechte nur mit beiden Sondersignalen:
Da kann man §38 anscheinend interpretieren wie man will (seh ich als normalsterblicher jedenfalls so) - wir haben zumindest beigebracht bekommen, dass man Sonderrechte im Endeffekt nur in Anspruch nehmen kann wenn beide Sondersignale an sind. Sicherlich ist dies auf theoretischer Basis wiederlegbar andererseits seh ich dabei hauptsächlich die Praxis und da möchte ich den Richter sehen, der mich bei einem Unfall frei spricht, bei dem ich nur Blaulicht an hatte.

Zur Sache Sonderrechte mit Fahrzeugen ohne Sondersignale:
Es ist aber vorstellbar, dass ein völlig zivil aussehendes Fahrzeug ohne jede Kennzeichnung den Befehl "Sonderrecht" hat (SEK, Kripo): Damit können die halt Vorschriften übertreten - siehe oben.
Das mag rein theoretisch zwar stimmen, aber wie gesagt, ich bin da eher der Praktiker und für mich sind Sonderrechte vor allem das Wegerecht, d.h. Ich darf überall langfahren, ich hab im Endeffekt Vorfahrt usw. Nun frag ich: wie will man ohne Sondersignale von diesem Wegerecht gebrauch machen ohne den Verkehr zu gefährden ? - Im Endeffekt (bis auf ein paar sehr wenige Ausnahmen) unmöglich ! Somit darf man von seinen Sonderrechten keinen Gebrauch machen. OK irgendwo auf ner freien Straße darf ich die Geschwindigkeit überschreiten, wobei ich dann wiederum den Richter sehen will der der Meinung ist, das 120 in einer 30'er-Zone keine Gefährdung ist (auch wenn man in Sonderrechte in Anspruch mehmen dürfte)

Deine Geschichte ist z.B. auch solch eine Ausnahme (ich hatte auch schon mal "das Glück" und durfte hinter einem Polizeiwagen über eine für den Verkehr gesperrte Brücke und durch eine Fußgängerzone hinterherfahren)

Ansonsten bestätigst Du mir ja auch wieder, das man im Endeffekt keine Sonderrechte mit dem privat PKW hat - und darum ging es ja eigentlich
martin2 meinte:
Die Idee, dass die Feuerwehrkameraden auf dem Weg zur Wache Sonderrecht hätten - das hätten die zwar ganz gern. Wird aber von den Innenministerien regelmäßig verneint.
 
Soloklampfer,
nach der Theorie nun die Praxis:

Natürlich ist es so, dass schlußendlich die lokale Leitstelle durch ihr Handeln die Regeln vorgibt. Wenn RTW zum Unfall mit gemeldeten Schwerverletzten gerufen wird und kein Befehl "Sonderrechte" kommt, dann macht der halt die blaue Rundumbeleuchtung und die Tröte selbstständig an. Sowas schleift sich auch ein - wo kein Kläger, da kein Richter.

Und es wird bzgl beider Sondersignale auch unterschiedlich gehandhabt: In meiner Ecke sind die Truppen angewiesen, die Tröte auszuschalten, wenn die Straße frei ist - Blaulicht bleibt an. Nur bei Verkehr, Kreuzungen, Fußgängern etc. wird die vorher angemacht.

Sonderrecht für zivile Dienstfahrzeuge hat (im Gegensatz zu Deiner Meinung) durchaus praktische Bedeutung: Geschwindigkeitsüberschreitung, Halteverbot, Fußgängerzone etc. sind halt mit Sonderrecht keine Ordnungswidrigkeiten.

Martin
 
martin2 meinte:
Und es wird bzgl beider Sondersignale auch unterschiedlich gehandhabt: In meiner Ecke sind die Truppen angewiesen, die Tröte auszuschalten, wenn die Straße frei ist - Blaulicht bleibt an. Nur bei Verkehr, Kreuzungen, Fußgängern etc. wird die vorher angemacht.

Ist doch aber eigentlich trotzdem Blödsinn, da im Endeffekt doch der Fahrer die Verantwortung trägt und hat er nicht auch die Tröte an, bekommt er aber gehörig was auf den Deckel wenn was passiert und dann ist es dem Richter auch ziemlich egal ob das irgendein "Dödel" aus der Leitstelle so will. Sicherlich waren wir angehalten nachts die Tröte auszulassen wenn die Verkehrsituation es zulies, tagsüber ging das Ding aber meist in der Wache an und erst am Einsatzort wieder aus (ausser man hatte das "Glück" mit diversen Fahrzeugen zu fahren, deren Tröte sowas von nervte, das man sie wirklich nur anmachte wenn viel los war oder man fuhr im Konvoi, da reichts meist wenn der erste die Straße "freischiebt)

martin2 meinte:
Sonderrecht für zivile Dienstfahrzeuge hat (im Gegensatz zu Deiner Meinung) durchaus praktische Bedeutung: Geschwindigkeitsüberschreitung, Halteverbot, Fußgängerzone etc. sind halt mit Sonderrecht keine Ordnungswidrigkeiten.
wobei ich diesbezüglich andere Erfahrungen in der Praxis machen musste. Ok diverse Geschwindigkeitsdelikte, die vom Stadteigenen Blitzer aufgenommen wurden, konnte man mittels Einsatzbericht wieder loswerden alles andere (Fahrt durch Fußgängerzone, die mich selbst öfter betraf) wurde ohne Gnade geahndet.
Wobei mir nicht ganz klar ist, was es mir bringt mich mit meinen Sonderrechten über ein Halteverbot hinwegsetzen zu können?
 
Lass uns mal noch ein wenig "rumblöden":

Soloklampfer meinte:
martin2 meinte:
Und es wird bzgl beider Sondersignale auch unterschiedlich gehandhabt: In meiner Ecke sind die Truppen angewiesen, die Tröte auszuschalten, wenn die Straße frei ist - Blaulicht bleibt an. Nur bei Verkehr, Kreuzungen, Fußgängern etc. wird die vorher angemacht.
Ist doch aber eigentlich trotzdem Blödsinn, da im Endeffekt doch der Fahrer die Verantwortung trägt und hat er nicht auch die Tröte an, bekommt er aber gehörig was auf den Deckel wenn was passiert und dann ist es dem Richter auch ziemlich egal ob das irgendein "Dödel" aus der Leitstelle so will.
Ja, klar.
Die Fahrer bekommen in den Schulungen gesagt, dass sie die Tröte ausmachen sollen, wenn sie damit keinen warnen ... aber die Bevölkerung stören. - Und der Schwarze Peter ist wieder beim Fahrer.

Soloklampfer meinte:
Sicherlich waren wir angehalten nachts die Tröte auszulassen wenn die Verkehrsituation es zulies, tagsüber ging das Ding aber meist in der Wache an und erst am Einsatzort wieder aus
Also das ist bei uns ja völlig anders.
Aber das mag mit unserem Elbe-Hochwasser 2002 zu tun haben: Da hatte ja nun wirklich jeder Dummdödel das Martinshorn an. Und weil sich das "wie im Krieg" anhörte (das war wirklich so!), hat sich unser Landvoigt dann man prächtig gespreizt: Ein paar Briefe an die beteiligten Behörden bzgl der Gesetzeslage ... so hörte ich.

martin2 meinte:
Sonderrecht für zivile Dienstfahrzeuge hat (im Gegensatz zu Deiner Meinung) durchaus praktische Bedeutung: Geschwindigkeitsüberschreitung, Halteverbot, Fußgängerzone etc. sind halt mit Sonderrecht keine Ordnungswidrigkeiten.
wobei ich diesbezüglich andere Erfahrungen in der Praxis machen musste. Ok diverse Geschwindigkeitsdelikte, die vom Stadteigenen Blitzer aufgenommen wurden, konnte man mittels Einsatzbericht wieder loswerden
Also gleiche Erfahrungen. Meine Rede: Im Einsatz isset ok. Man muss es halt notfalls nachweisen.

alles andere (Fahrt durch Fußgängerzone, die mich selbst öfter betraf) wurde ohne Gnade geahndet.
Dat will ich mal schwer hoffen: Da hattest Du ja auch wirklich nix zu suchen! :lol:
Bei uns reißt das auch grad wieder ein: Die Jungs auf dem RTW und der Rettungsarzt "brausen" mit 30km/h durch die Fußgängerzone. Und brauchen 1min länger, als wenn Sie mit 80km/h über die Umgehungsstraße "schleichen" würden. Faulbande halt.

Wobei mir nicht ganz klar ist, was es mir bringt mich mit meinen Sonderrechten über ein Halteverbot hinwegsetzen zu können?
Zivilvernehmung in Wohnung. Parken in zweiter Reihe.

Martin
 
martin2 meinte:
ja, klar.
Die Fahrer bekommen in den Schulungen gesagt, dass sie die Tröte ausmachen sollen, wenn sie damit keinen warnen ... aber die Bevölkerung stören. - Und der Schwarze Peter ist wieder beim Fahrer.
Sicherlich wurde das schon grundlegend so gelehrt, jedoch weis ich das uns Feuerwehrintern eingetrichtert wurde das im Endeffekt der Fahrer entscheidet, denn es ist um längen schlimmer nen Unfall ohne Tröte zu bauen, als eventuell nen bösen Zeigefinger von irgendeinem Sesselpupser zu kassieren, weil man ihn aus dem Schlaf "gehupt" hat.

martin2 meinte:
Also das ist bei uns ja völlig anders.
Aber das mag mit unserem Elbe-Hochwasser 2002 zu tun haben: Da hatte ja nun wirklich jeder Dummdödel das Martinshorn an. Und weil sich das "wie im Krieg" anhörte (das war wirklich so!), hat sich unser Landvoigt dann man prächtig gespreizt: Ein paar Briefe an die beteiligten Behörden bzgl der Gesetzeslage ... so hörte ich.
Ich war damals ja auch dabei (wenn auch nicht oft - war auch so ziemlich meine letzte "Amtshandlung", wenn ich mich so recht erinnere) - Ich kann mich noch ganz gut erinnern, das man sich bei uns sammelte (diverse Wehren aus der Umgebung) und dann fuhren wir im Konvoi mit Blaulicht nach Waldersee - lediglich an größeren Kreuzungen (vor allem in Dessau) machte der ELW an der Spitze mal die Heule an. Ansonsten war es eigentlich immer recht ruhig.


martin2 meinte:
Dat will ich mal schwer hoffen: Da hattest Du ja auch wirklich nix zu suchen! Laughing
Bei uns reißt das auch grad wieder ein: Die Jungs auf dem RTW und der Rettungsarzt "brausen" mit 30km/h durch die Fußgängerzone. Und brauchen 1min länger, als wenn Sie mit 80km/h über die Umgehungsstraße "schleichen" würden. Faulbande halt.
Problem war damals halt, das unsere Stadt durch einen Fluß geteilt ist und es nur 2 Brücken gibt, wovon die eine eigentlich zur Fußgängerzone gehört und nur von "Citybus" und den BOS genutzt werden darf. Problem am Problem war damals vor allem das Verkehrsaufkommen, weil alle Welt durch dieses Nadelöhr musste und man somit (unter berücksichtigung aller möglichen "erlaubten" Tricks) einen "Umweg" von min 10-30 min. (je nach Tageszeit) in Kauf nehmen musste. Wenn der kleine Mann im Funkmeldeempfänger dann etwas echt fieses berichtete, fuhr man dann schon mal "schnell" über die Fußgängerbrücke (10 min können dann doch schon gehörig über Leben und Tod entscheiden. - Sicherlich war ich damals nicht unbedingt der wichtigste und es hätte sicherlich auch ohne mich irgendwie funktioniert, jedoch kam es schon oft genug vor, das man teilweise Fahrzeuge unvollständig besetzt rausfahren lassen musste, weil viele Leute nicht kommen konnten (arbeit) bzw. nicht schneller herankommen konnten.
 
Sondersignale

Hallo-
schön zu sehen das noch mehr von der Rettung hier im Forum durch die Gegend geistern.

Gruß an alle die auch nachts um den Kirchturm fahren!

Jürgen
 
Hallo Sirenen- und Sondersignalfans!

Ist ja wirklich interessant, was man hier so alles zu lesen bekommt! Wer ist denn überhaupt bei der Feuerwehr und schon mal Signal gefahren?

javascript:emoticon(':roll:')Mit blauleuchtendem Sondergruß Micha2
Rolling Eyes
 
Ich war bis vor ca. 3 Jahren bei der Feuerwehr (Umzug in eine andere Stadt).
Bin mit Sondersignal größtenteils aber nur mitgefahren. (Bin kein Maschinist)
 
Sondersignal

Hallo micha2&soloklampfer!
Fahre jetzt über 13Jahre mit Blaulicht und Musik durch die Gegend,und es geht einen doch langsam auf die Nerven.Zum einen das Verkehrsaufkommen
in der Stadt und in Berlin werden Kompressorhörner benutzt die einen Schall-
druck von ca.105db. nach vorne bringen.

Gruß Jürgen.
 
richtige Hörner find ich vom Sound aber sehr viel schöner als diese komischen Lautsprecherquäken (kann mich da noch an eine Einsatzfahrt mit nem SW 2000 (auf Unimog) erinnern, die über gut 10 km ging und bei der ich diesese Heule zur Hölle gewünscht hab - ist zwar leiser aber dafür unmenschlich nervig).
 
Hörner

Hy-Soloklampfer!
Stimmt-habe so ein Model mal als Geburtshilfewagen(Taxi für die Hebamme)
fahren dürfen.Haben die irgenwo vom ehem. Rettungsamt abgegriffen.Bin mir irgendwie so leicht USA-mäßig vorgekommen.
Aber von den Lufttröten bekommst du im Laufe der Zeit ein Problem mit deinem Gehör!
Gruß Jürgen.
 
Wenn dieses Sch...ding wenigstens USA-like geklungen hätte.
Das mit der Lautstärke ist auf die Dauer nat. schon ein Problem, vor allem wenn man sich das ganze mehrmals am Tag "geben" muss. Unsere Wehr hatte etwas mehr als 400 Einsätze im Jahr - zieht man die kleinen Einsätze ab, die tagsüber von den Hauptamtlichen übernommen wurden und berücksicht, dass man nur alle 6 Wochen Bereitschaft hatte (für die kleineren Einsätze) bin ich wahrscheinlich nur ca. 100 mal im Jahr in den "Genuß" der Fanfare gekommen. - Da halten sich die Gehörschäden dann doch in Grenzen.
 
und in Berlin werden Kompressorhörner benutzt die einen Schall-
druck von ca.105db. nach vorne bringen.
Gab es eigentlich schon mal den Fall,daß jemand die Stadt Berlin(oder wen auch immer)wegen Körperverletzung verklagt hat .Oder ist vielleicht schon so manch alte Person durch einen "natürlichen" Tod von uns gegangen,obwohl diese Person noch leben könnte,hätte der nette Fahrer sein Horn nicht direkt neben ihn angemacht.Zu Ost Zeiten fuhr ich mal mit dem Fahrrad eine kleine Strasse entlang(ich war weit und breit der einzigste dort)und da mussten doch diese Volldeppen ihr Horn direkt hinter mir anmachen.Es sei erwähnt das es sich dabei um einen VOLVO handelte(da fällt mir grad wieder ein,wie gleichberechtigt wir alle in der DDR waren.Keiner hatte mehr als der andere 8) )und die Tröten waren richtig laut.Jedenfalls habe ich mich vor "lauter" Schreck erstmal ordentlich hingepackt.Das war 'ne richtig besch.... Aktion von den Typen,die haben sicher noch schön abgelacht.Wär ich älter gewesen,hätte ich mir die Kollegen später nochmal zur Brust genommen
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.
Habe auch schon genug Situationen erlebt,wo das Horn z.B. nur angeschaltet wurde um nicht im Stau zu stehen.
Soll jetzt aber nicht heißen,daß ich alle Rettungsfahrer hasse
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.

MfG Borsky
 
Rücksicht

Hy-bors!
Dumm gelaufen mit dem Fahrad,sollte eigendlich nicht vorkommen.
Gibt natürlich immer die Situation das man ein Fahrad oder etwas anderes schreckhaftes vor sich hat.
Sehr beliebt sind auch die Kreuzungen die hinter Brückenunterführungen oder Tunnel kommen.
Von Klagen wegen Kv. ist mir noch nichts zu Ohren gekommen,dafür von Anwohnern im Umfeld von Feuerwachen und Krankenhäusern.
Und die Hörner anzumachen um schneller durch den Stau zu kommen,lohnt sich nur wenn man gut versichert ist oder eine Bahnkarte zur Fremdenlegion in der Tasche hat.
Gruß Jürgen.
 
Und die Hörner anzumachen um schneller durch den Stau zu kommen,lohnt sich nur wenn man gut versichert ist oder eine Bahnkarte zur Fremdenlegion in der Tasche hat.
Na da haben die ja richtig Glück gehabt,daß der nette Bors die an der nächsten Tanke 5min. später Kaffee trinkend wiedergesehen hat...
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Zum Thema Stau kenne ich aber auch Anweisungen, den mit Sondersignal zu umgehen, um schnellstmöglich die Einsatzbereitschaft wieder herstellen zu können.
 
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