SED-Richtfunk

ich möchte mal ein paar Anmerkungen zu diesem Thema machen. Das Richtfunknetz der Partei bestand schon lange vor Inbetriebnahme des S1-Netzes. Es wurde auch nie Bestandteil des S1. Das S1-Netz verfügte meines Wissens nie über irgendwelche eigene Richtfunkverbindungen. Das S1 wurde nur über Kabelverbindungen betrieben. Automatisch vermittelte Netzübergänge bei den angeschlossenen Bedarfträgern (SED, MfS, staatl. Organe, VP .....) in andere Netze sollte es eigentlich nicht geben. Andere Netze (wie z.B. das AFN) sind nie ins S1 integriert worden und sind parallel zum S1 weiter betrieben worden.
 
Sohoba,
über die Aufgabenstellung, die Geschichte der Nutzung der ABC Türme in den Zeten der NVA über Netzübergänge fremde Nutzer empfehle ich die Dokumente des NVR und einige Aussagen in den Büchern von GL a.D (NVA) Walter Paduch und Oberst aD (NVA) Kampe.
Dass dieses Netz und deren Nutzer auf Basis des P- Netzes und dessen Nachfolger des R-Netzes nach 1947 schon lange vor dem Netz der oberen Ebene, genannt Sondernetz 1 bestand, war wohl nach allen Aussagen hier klar. Dass die Möglichkeit bestand, aus dem S-1 über Richtfunk zu sprechen und zwar über ausgesuchte Vermittlungen im GSN Knoten habe ich selbst erlebt. Das Sondernetz arbeitet natürlich gewollt nur über Draht war aber zu wesentlich mehr in der Lage wenn gewollt. Automatisierte Übergänge gab es an allen Führungsstellen der anderen Teilnehmer und deren Übergangsvermittlungen (ÜFN).
Alle anderen Aussagen sind mehr oder weniger zutreffend, weil es eben auch imm Sonderlösungen gab, daher sollte man mit dem Wort NIE abgestuft umgehen.
Grüsse Hermann
 
Betrachten wir früher gemachte Ausführungen aus der Sicht des Nutzers und der ihm gemäß Nomenklatur zugeordneten Betriebsberechtigung so war der Aufbau einer Verbindung zu einem Gesprächspartner immer nur in einem Netz möglich. Was darüber hinaus technisch möglich war blieb dem technischen Personal vorbehalten. War der Nutzer richtfunkberechtigt konnte er auch einen Partner im Richtfunknetz erreichen. War er S1-berechtigt konnte er auch einen Partner im S1 erreichen, usw, usw. Das selbständige Herstellen einer Verbindung zu einem Teilnehmer bei gleichzeitiger Nutzung des Richtfunk- und S1- Netzes war dem Nutzer nicht möglich.

Sohoba muss ich bezüglich des alten AFN widersprechen. Als eigenständiges Netz betrieben war es bei Inbetriebnahme des Sondernetzes 1 nicht mehr existent.

Bezüglich P-Netz u. R-Netz:
Sollte mit "P" das Richtfunknetz und "R" das Regierungsfernsprechnetz gemeint sein muss der gemachten Aussage ebenfalls widersprochen werden. Das R-Netz war kein Nachfolger des P-Netzes. Beide Netze bestanden bis zur Wende parallel nebeneinander.
Grüße flottelotte42
 
Flotte-Lotte-
P- Netz = Präsidentennetz,
R- Netz- Netz des Ministerrates, später integriert in das S-1 in 14 Knoten in Berlin und den Bezirksstädten, beibehalten als eigenständiges Netz der Einrichtungen des Ministerrates in Berlin mit angeschlossenen 26 Einrichtungen. Die Richtfunkbeziehungen in der Nutzung durch die SED wurden nach Verfügbarkeit ausreichender Kabelverbin-dungen zu den Bezirksstädten und ausgewählten Knoten auf der Kreisebene reduziert oder vollständig aufgegeben, nachdem bekannt wurde, dass diese Beziehungen zum Teil durch den "Gegner" aufgeklärt wurden. Ob ein Nutzer, wenn er die Kenntnisse zu den Übergangspunkten hatte, nicht doch die Möglichkeit hatte in ein anderes Netz zu wechseln ohne i m m e r die technischen Betriebskräfte zu nutzen bleibt ab 1987 offen, denn da gab es schon einige Erweiterungen. Das eigenwillige Sprechen über Draht zu Richtfunk zu Draht war vermutlich nicht möglich, ich kann es nicht bewerten. So Betriebskräfte das ermöglichten oder ermöglichen mussten war es rein technisch gesehen kein Problem, inwiefern es betrieblich möglich war, entzeiht sich meiner Kenntnis, ich habe es nicht ausprobiert. Vielleicht muss man sich in der Betrachtung von der Ansicht trennen, dass die ABC Türme immer der SED und deren Netz dienten.
Anfangs unter diesem Gesichtspunkt durch die Firma F. im Interesse der SED gebaut und betrieben, wurde es später nach Aussagen des CNF an die NVA übergeben, um wiederum Jahre später an die Post wieder zurück übergeben worden zu sein, siehe auch bei Walter Paduch. Es gab daher grob gesehen drei zeitliche Nutzerebenen.

Das P Netz war das ab 1945 im Interesse der Führung der Länderverwaltungen in der SBZ auf der Basis gemieteter Postleitungskapazitäten installierte erste eigenständige Regierungsnetz der DDR. Das R- Netz war dessen unmittelbarer Nachfolger mit Anschluß der Kreisebene und der einzelnen Einrichtungen des Ministerrates in Berlin. Zur Abstützung dessen wurde das Fernmeldeamt der Regierung beim Ministerrat der DDR gegründet/ geschaffen, welches die Aufgabe hatte die offenen Fernsprech und Fernschreibleitungen/ Gespräche und Verbindungen zu allen von der Regierung der DDR genutzten Objekten und Einrichtungen zu schalten, zu betreiben und zu beaufsichtigen, ausgenommen der Verbindungen die im Interesse der Regierung der DDR über die Nachrichtenverwaltung und Nachrichtenkräfte und Mittel des MfS über gedeckte Verbindungen der hohen, begrenzten und garantierten Sicherheit organisiert wurden.

Diese Ebene unterstand nicht dem FMA Reg. sondern Spezialkräften im MfS.
1947 wurden zur Sicherstellung des Fernmeldeaufklommens in die Landeshauptstäste in der SBZ (5) Kanal und technische Kapazitäten an die (-----------) übergeben um das Aufkommen und die Informationskapazitäten zu verbessern. Welche das waren und welche technischen Details dahinter steckten, kann man den Dokumenten im GARF (Archiv der russischen Förderation), Aktenbestand der Verwaltung Nachrichten der SMAD entnehmen). Bei bedarf genaue Suchkriterien und Findlisten von mir.
Grüsse Hermann
 
Hallo Hermann,
gern würden mich genaue Suchkriterien zum P-Netz interessieren.

Im gesamten Blog "SED-Richtfunk" sind Aussagen zu lesen denen ich schwer folgen kann:
1. Mir ist kein Tarnnamen-/Zahlenverzeichnis des Sondernetzes 1 bekannt, so etwas gab es nicht. Genanntes Verzeichnis war ein Dokument der gedeckten Truppenführung in der NVA und vom Chef des Hauptstabes mit der Anordnung 35 erlassen.
2. Das Richtfunknetz der Partei verlor infolge seiner Anfälligkeit für die Abhörbarkeit nicht an Bedeutung, seine Ausdehnung wurde nicht eingeschränkt. Ganz im Gegenteil, die eingesetzte Technik (anfangs RVG 904) wurde im Laufe der Jahre gegen neuere Gerätesyssteme ersetzt.
Mit Voranschreiten des Ausbaus des alten AFN wurde die Anzahl der Berechtigten zur Nutzung erheblich eingeschränkt, in der Regel nur höhere Chefs, Leiter und OPD's. Aus gleichen Gründen blieb die BzRFuZ Berlin auf dem Fernsehturm inaktiv. Für den Fall einer entsprechenden Stufe der Gefechtsbereitschaft war die Aktivierung dieser sowie die der Nutzer vorbereitet. Das Netz hat aus operativ-strategischer Bedeutung an nichts verloren, blieb bis in die Mitte der 80er Jahre in der Rechtsträgerschaft der NVA und war bis zum Ende integrierter Bestandteil des Nachrichtensystems der NVA.
3. Das Regierungs- oder Sonderfernsprechnetz des Ministerrates der DDR wurde in das S1 integriert, wäre damit seit 1983 nicht mehr existent. Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar, das Fernmeldeamt der Regierung hat das Netz bis zum Ende als eigenständiges Netz betrieben.

Grüße flottelotte42
 
Gerd, nicht so viel bei Wikki gackern,
ich war 2004 in der geschützten Anlage des Fernsprechamtes der Regierung. Natürlich konnten die von dort mit ihren Kennzahlen die einzelnen Apparate in den angeschlossenen Objekten und die darin installierten GWB erreichen. Andererseits konnte man direkt in das Sondernetz wechseln und den Minister des jeweiligen Bereiches direkt anrufen. Mir wurde versichert, es sei möglich gewesen direkt zu wechseln, der Punkt des Übergans war aus meiner Sicht von A nach B und von B nach A damit ein ÜFN. Ob ich nun die 9 xx wähle um in das S-1 zu gelangen oder die 7 um im Ministernetz zu bleiben, ist ein technisches Problem. In meiner Erinnerung waren alle Nummernblöcke in diesem Netz mit der 7- 7-xx xx yyyy beschalten, Querwahlen waren aber möglich, auch wenn man manchmal dazu eine Vermittlung nutzen musste. Mir liegt eines vom 25.04.1989 vor, also bei Halbjahresgültigkeit eines der letzten aktuellen.
Welche Bedeutung ein Netz für die Nutzer hatte ist sicher Ansichtssache. Ich habe mich insofern falsch ausgedrückt, das die Bedeutung im Netz der Verbindungen nicht geringfer wurde, aber der Nutzerkreis sich änderte.
Mit TN Verzeichnis meinte ich das Fernwahlverzeichnis Teil A der NZ des Stabsnetzes. Aussage: Aussage ist nicht nachvollziehbar, das Fernmeldeamt der Regierung hat das Netz bis zum Ende als eigenständiges Netz betrieben. Antwort: dann haben die Führenden bei der Begehung leider Unsisnn rübergebracht, ich werde es hinterfragen bei denen die es behauptet haben.
Grüsse Hermann
 
Flottelotte,
die Nummern aus den Findbüchern im GARF teile ich Montag mit, sie liegen bei mir im Büro mit den Unterlagen dazu.
GRüsse Hermann
 
Sohoba, das RFN der NVA wurde in den Jahren 1964 bis 1970 als eigenständiges Netz unter Nutzung der Einrichtungen des Richtfunknetzes der SED errichtet. von den Planern leben derzeit noch drei Personen. Einiges dazu steht in einem Buch Richtfunk. Es war ein funktionsbezogenes Netz, das heißt, es war nur einem festgelegten Nutzerkreis zugänglich. In den Fernsprechvermittlungen des AFN war ein Übergang möglich durch Wahl einer Querverbindungsnummer. Die Verbindung konnte freigeschaltet oder gesperrt werden. Das RFN der NVA wurde vorrangig für die Wehrbezirkskommandos und der Wehrkreiskommandos geschaffen. Dazu wurde das RFN der SED erweitert, drei Objekte neu gebaut, ein Objekt der DP umgebaut, einige Objekte wurden erweitert. Es war ein Fernsprechwählnetz und Fernschreibnetz auf der Basis Hebdrehwähler und Erweiterungsentwicklungen. Die Richtfunkstrecken wurden mit modifizierten RVG 924, den RVG 924 E betrieben. Übertragungstechnik war die Serie TTF/4 plus einer Modifizierung TTF/4-S.
Mit dem S1 hatte das nichts zu tun. Das S1 entstand ab 1970. Idee war die Schaffung eines integrierten Stabsnetzes der Bewaffneten Organe, der Staatsorgane, des MdI und des MfS, ursprünglich auf Basis von Haupt- und Knotenämtern in Schutzbauwerken. Das AFN bestand bis zur Wende.
So viel in Kürze.
Von den Vätern des S1 leben meines Wissens noch einige, zum Teil schwer erkrankt.
 
Sohoba, das RFN der NVA wurde in den Jahren 1964 bis 1970 als eigenständiges Netz unter Nutzung der Einrichtungen des Richtfunknetzes der SED errichtet. von den Planern leben derzeit noch drei Personen. Einiges dazu steht in einem Buch Richtfunk. Es war ein funktionsbezogenes Netz, das heißt, es war nur einem festgelegten Nutzerkreis zugänglich. In den Fernsprechvermittlungen des AFN war ein Übergang möglich durch Wahl einer Querverbindungsnummer. Die Verbindung konnte freigeschaltet oder gesperrt werden. Das RFN der NVA wurde vorrangig für die Wehrbezirkskommandos und der Wehrkreiskommandos geschaffen. Dazu wurde das RFN der SED erweitert, drei Objekte neu gebaut, ein Objekt der DP umgebaut, einige Objekte wurden erweitert. Es war ein Fernsprechwählnetz und Fernschreibnetz auf der Basis Hebdrehwähler und Erweiterungsentwicklungen. Die Richtfunkstrecken wurden mit modifizierten RVG 924, den RVG 924 E betrieben. Übertragungstechnik war die Serie TTF/4 plus einer Modifizierung TTF/4-S.
Mit dem S1 hatte das nichts zu tun. Das S1 entstand ab 1970. Idee war die Schaffung eines integrierten Stabsnetzes der Bewaffneten Organe, der Staatsorgane, des MdI und des MfS, ursprünglich auf Basis von Haupt- und Knotenämtern in Schutzbauwerken. Das AFN bestand bis zur Wende.
So viel in Kürze.
Von den Vätern des S1 leben meines Wissens noch einige, zum Teil schwer erkrankt.

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S.
 
Hallo,
na das ist doch mal eine Aussage: RVG-924: 12 Fernsprechkanäle über das 1,9-GHz-Band in FM???

Gruß, Karsten
 
Titel : Richtfunk
Autor : mehrere
Herausgeber : Rudolf Grollmisch
Verlag : Militärverlag der D..D...R... Berlin
Jahr Herausgabe : 1974
Lizenz-Nr. 5 LSV-Nr 3534
In Ordnung?
 
Hallo Faulkater, was bedeutet ??? Zweifel? RVG 924 stellte ein Basisband zur Verfügung. Dahinter Übertragungstechnik, etwa Z8/V16 oder WT oder TTF4 zur 12er-Gruppe. Dafür gab es eine modifizierte RVG 924 E. Einges dazu bei RAFENA. Seite ist mir nicht geläufig, momentan, habe auch keine rechte Lust zum Nachschauen. Dort waren prima Leute in Radeberg.
Genügt das oder zu technisch?
Gruß.
 
Hallo Hermann, danke.
Die Fernsprechvermittlungen der 'Nutzer' des S1 waren Endämter des S1. In den Fernsprechvermittlungen waren jeweils Querverbindungen zu anderen Vermittlungen möglich, also auch zum S1 oder zum RFN der NVA. Den Teilnehmern wurden Berechtigungen zuerkannt (geschaltet). Da war bestimmt, welche Kennziffern ein Teilnehmer wählen konnte, beispielsweise eine 0 oder eben eine 9 oder 6 usw. Die 7 war der Übergang in eine höhere Netzebene. War manchmal etwas kompliziert, aber geregelt. Weitere Querverbindungen waren im Regelfall gesperrt, die Sperre konnte aufgehoben werden.
Gruß
 
Hallo "rfnr2", ja man wird ja mal Fragen stellen dürfen, schließlich kenne ich mich zwar in Funk- und Nachrichtentechnik etwas aus (also für mich nicht zu technisch), aber mit Richtfunk hatte ich bisher nichts zu tun.
Dieses RVG-924 würde mich durchaus näher interessieren. Nur wer hat dazu Unterlagen???
Mal sehen, ob ich das Buch irgendwo her bekomme???

Gruß, Karsten
 
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