Hallo,
das ganze wird etwas durcheinander, glaube ich. Hier ist meine Meinung dazu:
Es ist ein sehr spannendes Thema, über das schon einiges in den Foren geschrieben wurde.
Zum einen:
Die Bezeichnungen ÜST II/1 , ÜST II/2 , ÜST 81
sind Typenbaubezeichnungen, also bezeichnungen von bestimmten Anlagen und Gebäuden die baugleich sind. Ob es die Bezeichnungen ÜST II/1 und ÜST II/2 so gab weiß ich nicht, glaube ich aber nicht. Vom Bautyp ÜST II gab es 2 ähnliche Ausführungen, sie unterschieden sich meines Wissens nach in der eingebauten Technik, und damit auch in baulichen dingen. Wie es genau drinnen aussah und was für Technik wo verbaut war kann ich leider nicht sagen. Aber nicht jede ÜST 2 hatte ein ÜST II Gebäude.
Zum anderen:
Bezeichnungen ÜST 1, Üst 2 ..... gibt es als Funktionsbezeichnung ( siehe Gerds Antwort )
Hier wird beschrieben was für eine Funktion die ÜST im Fernmeldenetz hatte. So kann es also sein, daß sich eine ÜST 2 beispielsweise in einem Gebäude ÜST II oder in einem "normalen" Post-Gebäude oder in einem Bunker befindet. Genauso ist es möglich, daß sich im selben Objekt eine ÜST 2 und eine ÜST 5 befindet. Möglich ist dieses auch für die anderen Üsten. Auch für Üst 5 gab es einen Typenbau, aber auch hier gilt nicht jede ÜST 5 hatte einen.
Durch Änderungen in der Infrastruktur war es auch möglich, daß bestimmte ÜSTen nicht mehr für das genutzt wurden wofür sie gedacht waren ( siehe ÜST2 / Üst3 Fürstenwalde im Gebäude ÜST II ) oder Teile an andere Bedarfsträger gingen.
Jetzt kommt noch hinzu, daß es mehrere Fernmeldenetze in der DDR gab, die nebeneinander bestanden, Beispielsweise das Netz der POST, das Netz der NVA, das RFN der Partei, das BASA-Netz der Bahn .... Natürlich konnten die einzelnen Bedarfsträger auch noch Kapazitäten anmieten.
BURK