Halberstadt: Komplexlager 12 (KL-12) / U-Verlagerung Malachit

AW: Halberstadt: Komplexlager 12 / Malachit

Einschlägig ist da das Bundesberggesetz.
Das greift aber nicht überall. Ließ es dir mal genau durch. Deine Beispiele sind natürlich korrekt. Es wäre mal interessant ob es dazu schon Rechtsstreit gab.

zwei weitere Anlagen
Ok Blankenburg ist richtig. Hab ich aufgrund der nähe zu Halberstadt vergessen ;) Aber was ist die andere? Kann sein das ich da was übersehen habe, bin kein NVA-Anlagen / Bunkerwisser. Mich interessiert mehr die Zeit davor.

Gehört ein Teil von Rothenstein nicht schon dem
Verein dort ?
Du verwechselt den Rothensteiner Felsen mit dem Walpersberg. Da gehört unserem Verein ein Teil des Außengeländes. KL-22 war geteilt in 3 Anlagen. Kahla, Rothenstein und Lengenfeld. Beim letzteren könnte sogar das Licht noch gehen. Leider konnte ich es dort noch nicht möglich machen einmal herein zu kommen in die Anlage, da meine Recherchen bei Besitzer und Bergamt ein Zuständigkeitsdefizit zeigten.


Zu den Toren:

Folgendes kann ich aus eigenem Wissen (bei den meisten sehen) sagen:

Kl-2 : Schiebetore (müssten die stärksten sein (100 t))
Kl-12: hydraulische Tore die wie normale Türen aufgehen
Kl-22 Walpersberg: Normale Stahltore, nichts besonderes.
Kl-22 Rothenstein: Hydraulische Türen die nach unten klappen (bzw. nach oben beim Schließen). 20t Stahl.
Kl-22 Lengenfeld: Normale Stahltore.

Wäre schon interessant zu wissen warum so viel unterschiedliches gebaut wurde. Liegt aber sicher auch an dem Zweck und den Umständen.
 
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Hallo Kahlscher,

ja da bin ich bestimmt etwas durcheinander gekommen.
Ja mit den Toren ist schon seltsam was man sich dabei
bzw. für den Zweck gedacht hat.
Da haben wir uns doch bestimmt im KL12 gesehen wo
Ihr mit dabei wart.

gruß tfs
 
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Einschlägig ist da das Bundesberggesetz.
Das greift aber nicht überall. Ließ es dir mal genau durch.
<grins> Das hab nicht nur ich getan.

Deine Beispiele sind natürlich korrekt. Es wäre mal interessant ob es dazu schon Rechtsstreit gab.
Mir sind keine bekannt.

Der Trick ist der folgende:
Im Zweifelsfall ist jede unterirdisch aufgefahrene Anlage das Eigentum der Bundesrepublik
Deutschland [1]. Aber selbige wird es wohl nicht so sehr passend finden, da eine neue Haus-
haltsstelle aufmachen zu müssen. - Kostet ja alles.

Der rechtliche Schwebezustand resultiert genau daher - so möchte ich meinen.

[1] KL-12 ganz deutlich auch. Hier kommt zusätzlich Schwung rein über die Gedenkstätte.

Martin
 
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Hmm, mein Keller liegt auch tiefer als 40 cm. Muss ich jetzt erst die Oberfinanzdirektion fragen ob ich Bier einlagern darf ? ;)

Aber ernsthaft und um zum KL-12 zurück zu kommen:
Meinst du ernsthaft das ein Anwalt aus Köln eine Außengelände um eine U-Anlage herumkauft, ohne Zugriff auf die U-Anlage zu haben, die er ja als Sicherheitsobjekt vermieten möchte?

Die Gedenkstättenproblematik erübrigt sich. Es ging bei den Eigentumsverhältnissen nur um das eingezäunte Gelände.
 
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Hmm, mein Keller liegt auch tiefer als 40 cm. Muss ich jetzt erst die Oberfinanzdirektion fragen ob ich Bier einlagern darf ? ;)
Sofern Du Deinen Keller bergmännisch aufgefahren hast ... sieht mal so aus.
Aber normale Leuts machen offene Grube ... ;)

Aber ernsthaft und um zum KL-12 zurück zu kommen:
Meinst du ernsthaft das ein Anwalt aus Köln eine Außengelände um eine U-Anlage herumkauft, ohne Zugriff auf die U-Anlage zu haben, die er ja als Sicherheitsobjekt vermieten möchte?
Hierzu möchte ich mich öffentlich nicht äußern.
Sagen wir es mal anders herum: Auch Anwälte sind nur Menschen. Scheint mir.

Die Gedenkstättenproblematik erübrigt sich. Es ging bei den Eigentumsverhältnissen nur um das eingezäunte Gelände.
Sagt wer?

Vorhin ging es noch um die Frage, wem bergmännisch aufgewältigte Anlagen gehören:
Dem, der das Grundstück drüber hat - oder dem, den das Gesetz bestimmt - oder dem,
der den härtesten "Wachschutz" am Start hat?

Naja, wir müssen uns da hier im Forum nun gar keine Gedanken machen.
Wird ein Gericht klären. Dann werden wir es wissen.

Martin
 
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so wie du hier argumentierst, könnte man denken du hättest was mit den negativen Ereignissen im Kl-12 zu tun.


Wie macht das eigentlich die VTS Schiefergrube in Unterloquitz (privatunternehmen). Oder die Tagebau Kamsdorf GmbH die ebenfalls große Grubenräume besitzt, ja sogar dem Besucherbergwerk Vorschriften machen darf wie sie mit ihrem Besitz umgehen. Was ist mit dem Besitzer des ehemaligen Komplexlagers-22 Rothenstein (Terra Space GmbH) die das Objekt ebenfalls als Sicherheitsobjekt verkaufen möchte. Oder auch Lengenfeld, dort wurde mir vom Bergamt schriftlich bestätigt das das Stollensystem im Eigentum des derzeitigen Übertageeigentümers ist. Oder letzenendes bei uns am Walpersberg (Kahla). Wir dürfen die Anlage zwar nicht betreten (kleine Hufeisennase: dadurch FFH-Schutzobjekt), haben diese aber teilweise von der BImA mitgekauft (wo wir eben das Land darüber haben). Es ging sogar so weit das das Finanzamt die Stollen als Gebäude in die Grundsteuer aufnehmen wollte.

Ich glaube deine theoretischn Überlegungen zum Bundesberggesetzes hält der Praxis nicht stand, also ist diese Theorie ebenfalls hinfällig. Vielleicht sollte man auch beachten das es sich hier, wenn überhaupt um Altbergbau handelt und dieser wieder andere Vorgaben vom bergämtlicher Seite hat.
 
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Kahlscher

"so wie du hier argumentierst, könnte man denken du hättest was mit den negativen Ereignissen im Kl-12 zu tun. "

Hat er nicht , er kann nichts dafür das er so argumentiert wie er es tut.
 
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Die letzten beiden Beiträge gefallen mir irgendwie ... :mrgreen:

Martin
 
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Uiiii, absolute Funkstille.

Mann, was sind alle weich.

Eigentlich hatte ich vor, mal so richtig Öl ins Feuer zu kippen.
Aber das war offensichtlich gar nicht notwendig.

Fein.
Scheint also auch ohne Baseballschläger zu gehen.

Der nächste möge vortreten - dann schauen wir weiter.

Ganz öffentlich. Es wird mir eine Freude sein.
Und sicher nicht nur mir - auch dem einen oder anderen
Mitleser: Jeder schreibt ja so, wie er kann.

Und dann schauen wir nochmal weiter. Ein Gericht wird mit
der Fragestellung befasst sein, wie das nun konkret mit dem
Bundesberggesetz ist bei den unterirdisch aufgefahrenen
Stollen.
Aber das sagte ich wohl schon.

Was ich wohl noch nicht sagte: Dorten wird noch die eine
oder andere weitere Sache zu erörtern sein ... hört man so.
Sach ich mal.

Martin
 
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Wenn du die bisherigen Beiträge beantworten würdest, wäre eine weitere Diskussion -wie anscheinend von dir gewünscht - eventuell möglich.
 
AW: Halberstadt: Komplexlager 12 / Malachit

Da gibt es nichts zu diskutieren.

Es hat dort eine illegale Mülleinlagerung gegeben.

Und dann hat es noch Leute gegeben, die dort
waren. Wer das durfte, wer das nicht durfte ...
und wer da das Hausrecht hat ... und wie das
Hausrecht ausgeübt werden darf ...

Das reicht also für zwei Gerichtsverfahren. Wenn
die Urteile dann rechtskräftig sind, dann kann man
die sich mal angucken.

Aber zu diskutieren gibt es nichts.
Ich wende mich lediglich gegen eine zu große
Scheinheiligkeit.

Ende Gelände.
Martin
 
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Hallo,

beim Kontrollgang am WE durchs KL konnte ich
feststellen, daß der gesamte restliche Müll jetzt weg ist.
Na ja gefegt wurde nicht :) aber er ist erst mal weg.

Gruß TFS
 
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schön das es wieder aufwärts zu gehen scheint.

Hat eigentlich, bei der Errichtung des KL, die Schachtbau Nordhausen mitgewirkt?
 
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na zumindest einige lüftungsanlagen tragen den absender vom schachtbau nordhausen.
 
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Interessant finde ich ja die Anzahl der Luftschächte die ja im NVA Teil sehr beträchtlich ist im Vergleich zu anderen Anlagen. Im alten Teil habe ich nur einen Luftschacht (siehe Anhang) entdeckt.
Das macht die Anlage natürlich recht angreifbar.

Stimmt es eigentlich das die Anlage, nachdem der militärische Zweck des Komplexlagers erfüllt gewesen wäre (im Ernstfall9, in die Hand des ZV gekommen wäre?


@martin2
Da gibt es nichts zu diskutieren.
Dann verstehe ich deine Hartnäckigkeit nicht, eine Dikussion zu provozieren. (siehe Beiträge 14.3. 13:48 Uhr und 16.3. 2:40 Uhr) Seltsame Streitkultur.
 
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Hallo Kahlscher,

ja stimmt, wenn die Muni raus gewesen wäre, wäre die Anlage
für den ZV genutzt wurden.
Deshalb auch die groß dimensionierte Schleuse und der eine
große Stollen nur mit Betten.
Das war zu NVA Zeiten so gedacht wie es bei der BW gewesen
wäre weiß ich nicht.

Thomas
 
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Danke für die Infos. Gibt es so etwas wie einen Notfallplan? Wer hätte das Privileg bekommen unterirdisch untergebracht zu werden - bis er dann notgedrungen in eine zersörte Welt zurück gekommen wäre?
 
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Hm, ja da weiß ich nicht, wie das alles so genau
geplant war.
 
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