martin2
Well-known member
In http://www.hidden-places.de/showthread.php/11184-Rätsel-um-Gefechtskopftransportwagen-154/page5 wird es offtopic:
Dann machen wir das halt in einem neuen Thread zum Thema - hier.
Wer veröffentlicht, teilt Wissen mit. Ganz grundsätzlich ist er dazu nicht gezwungen, es gibt keine Pflicht, Wissen zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung geschieht gegen Geld oder ohne Geld. Kosten entstehen dem Veröffentlicher immer.
Die Veröffentlichung hat sich an Gesetze (Urheberrecht, Bildrechte) zu halten, das ist nicht wahlfrei. Je nach Art und Medium der Veröffentlichung können die Anforderungen höher sein: Angaben von Quellen, Lektorat, wissenschaftliche Gutachten vor Veröffentlichung.
Mit der Veröffentlichung stellt der Autor sich der Kritik. Von dieser gibt es gerechtfertigte und nicht gerechtfertigte Kritik, es gibt sachliche und unsachliche Kritik. Und es gibt Pöbeleien und Beleidigungen. Letzteres ist bedauerlich, aber dem stellt der Autor sich.
Auf ein in unseren Kreisen sehr beliebtes Missverständnis muss hingewiesen werden, es kommt mit folgenden Kritiken daher: "Das hast Du in einem Forum erfragt" oder "das hast Du von mir abgeschrieben" oder "das habe ich zuerst veröffentlicht". Da muss man sehr genau schauen:
"Das hast Du in einem Forum erfragt" (manchmal 'abgrabbeln' genannt):
Fragen ist nicht verboten. Es ist auch niemand zu Antworten gezwungen. Oft ergeben sich über Diskussionen neue Aspekte, neue Hintergründe, neue Forschungsansätze. Eine so gewonnene Erst-Information kann allerdings nie "einfach so" übernommen werden. Sie muss hinterfragt, geprüft, vom Autoren durch Quellen belegt werden.
"das hast Du von mir abgeschrieben":
Behaupten kann man viel - beweis' das aber erstmal! Natürlich ist ein Plagiat verboten (siehe oben, Grundregeln). Aber -hier ein beliebtes Missverständnis- auf Fakten gibt es kein Urheberrecht. Selbstverständlich darf ein Autor Fakten benennen, selbst wenn diese Fakten schon in anderen Werken auftauchen. (Hierzu unten ein Beispiel).
"das habe ich zuerst veröffentlicht":
Schön für Dich. Damit hast Du aber weder Eigentum noch Urheberrecht auf einen Fakt erworben. (Sofern der Fakt tatsächlich aus dem Erstwerk gewonnen wurde, wird der seriöse Autor selbstverständlich das Erstwerk in den Quellenangaben nennen.)
Beispiel zu "wem gehört ein Fakt":
Ich habe (wie einige wissen) ein umfangreiches und recht gut sortiertes Privatarchiv zum Thema. Vieles wurde noch nie öffentlich erwähnt, erörtert. Kann auch schlecht: Das ehemalige Privatarchiv des MA-1 gibt es nur einmal, bei mir. - Das betrifft (aber nicht nur) meine Region. So Gott will, wird es in einigen Jahren eine Veröffentlichung daraus geben.
Nun nehmen wir als einfaches Beispiel mal an, dass zu einem beliebten Bunkerobjekt mit vielen bisherigen Spekulationen im Grunde alles aufklären könnte ... möchte das aber erst in der geplanten Veröffentlichung tun. Da sind -nur mal angenommen- auch noch völlig unbekannte Feldpostnummern und ein Tarnname.
Weiter nehmen wir der Einfachheit halber mal an, dass übermorgen @Martin K mit einer völlig anderen Veröffentlichung um die Ecke kommt, leider stehen da "meine" Feldpostnummern und "mein" Tarnname drin. Da würde ich aber dumm gucken, die Schreibtischkante ist meine ... aber ich kann nichts machen - wie auch: Er hat die Fakten veröffentlicht, die ich seit längerem habe. Er ist deutscher Erstveröffentlicher.
Natürlich werde ich mein geplantes und noch gar nicht geschriebenes Werk trotzdem veröffentlichen, @Martin K. hat diese Fakten doch weder gekauft noch irgendwelche Faktenrechte erworben. Und vermutlich werde ich sein Werk in den Quellen auch gar nicht benennen, warum auch? Die Fakten habe ich unabhängig von seinem Werk erforscht, erkannt, belegt.
Ja, dann besteht die Gefahr, dass @Martin K. nach meiner Veröffentlichung aus allen Rohren "Abgrabbler, Warmduscher, Tiefflieger" in alle möglichen Kanäle schreibt, postet, twittert. Damit muss jeder Autor rechnen, damit muss er leben - siehe oben.
P.S: @Martin K. nahm ich als Beispiel, da hier die Gefahr des Missverständnisses nicht gegeben ist: Er gehört zu der Minderheit, die die Regeln der Publikationstätigkeit kennen.
Räusper. Ich bitte darum beim Thema zu bleiben und keine Nebenschaukämpfe aufzumachen. Wir sind nun inzwischen weit vom Ursprungsthema entfernt
Dann machen wir das halt in einem neuen Thread zum Thema - hier.
Wer veröffentlicht, teilt Wissen mit. Ganz grundsätzlich ist er dazu nicht gezwungen, es gibt keine Pflicht, Wissen zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung geschieht gegen Geld oder ohne Geld. Kosten entstehen dem Veröffentlicher immer.
Die Veröffentlichung hat sich an Gesetze (Urheberrecht, Bildrechte) zu halten, das ist nicht wahlfrei. Je nach Art und Medium der Veröffentlichung können die Anforderungen höher sein: Angaben von Quellen, Lektorat, wissenschaftliche Gutachten vor Veröffentlichung.
Mit der Veröffentlichung stellt der Autor sich der Kritik. Von dieser gibt es gerechtfertigte und nicht gerechtfertigte Kritik, es gibt sachliche und unsachliche Kritik. Und es gibt Pöbeleien und Beleidigungen. Letzteres ist bedauerlich, aber dem stellt der Autor sich.
Auf ein in unseren Kreisen sehr beliebtes Missverständnis muss hingewiesen werden, es kommt mit folgenden Kritiken daher: "Das hast Du in einem Forum erfragt" oder "das hast Du von mir abgeschrieben" oder "das habe ich zuerst veröffentlicht". Da muss man sehr genau schauen:
"Das hast Du in einem Forum erfragt" (manchmal 'abgrabbeln' genannt):
Fragen ist nicht verboten. Es ist auch niemand zu Antworten gezwungen. Oft ergeben sich über Diskussionen neue Aspekte, neue Hintergründe, neue Forschungsansätze. Eine so gewonnene Erst-Information kann allerdings nie "einfach so" übernommen werden. Sie muss hinterfragt, geprüft, vom Autoren durch Quellen belegt werden.
"das hast Du von mir abgeschrieben":
Behaupten kann man viel - beweis' das aber erstmal! Natürlich ist ein Plagiat verboten (siehe oben, Grundregeln). Aber -hier ein beliebtes Missverständnis- auf Fakten gibt es kein Urheberrecht. Selbstverständlich darf ein Autor Fakten benennen, selbst wenn diese Fakten schon in anderen Werken auftauchen. (Hierzu unten ein Beispiel).
"das habe ich zuerst veröffentlicht":
Schön für Dich. Damit hast Du aber weder Eigentum noch Urheberrecht auf einen Fakt erworben. (Sofern der Fakt tatsächlich aus dem Erstwerk gewonnen wurde, wird der seriöse Autor selbstverständlich das Erstwerk in den Quellenangaben nennen.)
Beispiel zu "wem gehört ein Fakt":
Ich habe (wie einige wissen) ein umfangreiches und recht gut sortiertes Privatarchiv zum Thema. Vieles wurde noch nie öffentlich erwähnt, erörtert. Kann auch schlecht: Das ehemalige Privatarchiv des MA-1 gibt es nur einmal, bei mir. - Das betrifft (aber nicht nur) meine Region. So Gott will, wird es in einigen Jahren eine Veröffentlichung daraus geben.
Nun nehmen wir als einfaches Beispiel mal an, dass zu einem beliebten Bunkerobjekt mit vielen bisherigen Spekulationen im Grunde alles aufklären könnte ... möchte das aber erst in der geplanten Veröffentlichung tun. Da sind -nur mal angenommen- auch noch völlig unbekannte Feldpostnummern und ein Tarnname.
Weiter nehmen wir der Einfachheit halber mal an, dass übermorgen @Martin K mit einer völlig anderen Veröffentlichung um die Ecke kommt, leider stehen da "meine" Feldpostnummern und "mein" Tarnname drin. Da würde ich aber dumm gucken, die Schreibtischkante ist meine ... aber ich kann nichts machen - wie auch: Er hat die Fakten veröffentlicht, die ich seit längerem habe. Er ist deutscher Erstveröffentlicher.
Natürlich werde ich mein geplantes und noch gar nicht geschriebenes Werk trotzdem veröffentlichen, @Martin K. hat diese Fakten doch weder gekauft noch irgendwelche Faktenrechte erworben. Und vermutlich werde ich sein Werk in den Quellen auch gar nicht benennen, warum auch? Die Fakten habe ich unabhängig von seinem Werk erforscht, erkannt, belegt.
Ja, dann besteht die Gefahr, dass @Martin K. nach meiner Veröffentlichung aus allen Rohren "Abgrabbler, Warmduscher, Tiefflieger" in alle möglichen Kanäle schreibt, postet, twittert. Damit muss jeder Autor rechnen, damit muss er leben - siehe oben.
P.S: @Martin K. nahm ich als Beispiel, da hier die Gefahr des Missverständnisses nicht gegeben ist: Er gehört zu der Minderheit, die die Regeln der Publikationstätigkeit kennen.