Öffentliche Bekanntmachung des Referates
Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit,
Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur
Entscheidung über den Erörterungstermin im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum
Antrag der Firma Windfarm Bellheim GmbH &
Co. KG in 26789 Leer auf Erteilung einer Genehmi-
gung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von
20 Windenergieanlagen im Windpark Mahlwinkel-
Süd in 39517 Mahlwinkel, Landkreis Börde
Die Firma Windfarm Bellheim GmbH & Co. KG in
26789 Leer beantragte beim Landesverwaltungsamt
die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bun-
des-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errich-
tung und zum Betrieb von
20 Windenergieanlagen
mit einer Nennleistung von jeweils 2 Megawatt
Typ ENERCON E-82
(Nabenhöhe 138,38 m, Rotordurchmesser 82,00 m)
(Anlagen nach Nr. 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur Ver-
ordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4.
BImSchV)
auf Grundstücken in 39517 Mahlwinkel,
Gemarkung: Mahlwinkel,
Flur: 2, Flurstücke: 7/5, 7/8, 7/14,
Flur: 3, Flurstücke: 7, 12/3, 13/1,
Flur: 4, Flurstücke: 3, 5/1, 5/2,
Flur: 5, Flurstücke: 33/22,
Flur: 6, Flurstücke: 12, 13/9,
Flur: 7, Flurstück: 42.
Das Vorhaben wurde am 17.02.2009 bekannt ge-
macht. Gemäß § 12 Abs. 1 der Verordnung über das
Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird hiermit
bekannt gemacht, dass die Genehmigungsbehörde in
Ausübung pflichtgemäßen Ermessens entschieden
hat, dass der Erörterungstermin am 14.10.2009 statt-
findet.
Beginn der Erörterung: 10:00 Uhr
Ort der Erörterung: Gemeinderaum,
Magdeburger Straße 40,
39326 Rogätz
Zu diesem Termin wird nicht gesondert eingeladen. Bei
Bedarf wird in dieser Veranstaltung ein Termin für die
Fortführung des Erörterungstermins festgelegt. Es wird
darauf hingewiesen, dass form- und fristgerecht erho-
bene Einwendungen auch bei Ausbleiben des An-
tragstellers oder von Personen, die Einwendungen
erhoben haben, erörtert werden.