Neue Möglichkeiten, Ja.
Dem Vernehmen nach ist da auch juristisch etwas zu beachten; wie schon angesprochen, DAtenschutz/ Privatspäre der angepeilten Objekte.
Es gab kürzlich ein Urteil gegen einen neugierigen JoyStickPiloten (bin jetzt zu faul zum Suchen).
Stickey, Deine Haftpflicht deckt evtl. Unfallschäden Deiner Drohne ab?
Ich meine sogar, Flugverbotszonen und evtl. Fluggenehmigungen sind relevant; aber das wird sich in Zukunft schon einregeln.
Im Land der Freiheit und unbegrenzten Möglicheiten sind zivile Drohnen noch verboten; man tut sich derzeit mit der Regulierung schwer (und hat vermutlich Schiß vor Bürgerfreizügigkeit und TerrorDrohnen).
Ich habe schon einen Drohnenspieler gesehen, der sein UFO via tablet gesteuert hat; vermutl. per Äpp. Feine Sache, nur eben völlig personalisiert, das. Man muß sich im IT- Kosmos halt der Risiken bewußt sein...
vG, FA