Hallo,
aus der bautechnischen Beschreibung des Objektes 17/8817 im Rahmen der Aufgabenstellung (Erweiterungsbau RS-18 Tessin, GVS B1/13 348), welches nach dem gleichen Verfahren errichtet werden sollte, geht hervor, dass zunächst mittels Schlitzgreifer die Gruben für die Pfeiler ausgehoben wurden. Die Pfeiler selbst sollten als "Fertigteile" auf der Baustelle hergestellt werden (mit Bewehrung).
Bei den Schlitzwänden würde ich denken, wird man so vorgegangen sein, wie es üblich ist: zwei parallele Spundwände setzen, Zwischenraum mittels Schlitzgreifer ausheben, Suspension zur Stabilisierung rein, vorgefertigte Bewehrungskörbe einsetzen und Beton rein, welcher die Suspension aufschwimmen lässt. Der genaue Bauablauf der Schlitzwände ist leider nicht im Dokument genau beschrieben, bewehrt werden sollten sie auf jeden Fall werden. Erwähnt wird auch, dass die maximal mögliche Bautiefe mit diesem Verfahren auf 20 m begrenzt ist.
Anbei die 6 Bauschritte für das VH 8817, ich hoffe mal, dass man es einigermaßen lesen kann, durch die Komprimierung hier fürs Forum ist das Dokument nur schwer lesbar.
Ich weiß nicht, wie man hier ein Vollzitat in mehrere Teilzitate aufdröselt, um sachbezogene "Gegenfragen" zu stellen.
Der Reihe nach: WANN sollte die Erweiterung des Gefechtsstandes in Tessin und mit welchen Truppenteilen durchgeführt werden? Im Bestand des IBR-2 gab es einen UB-1252 (in Kolkwitz), der als modernerer Seilbagger zur damaligen Zeit für das Schlitzgreiferverfahren einsetzbar gewesen ist. Nach meinem Kenntnisstand hatte das IBR-12 in Torgau/Neiden keines dieser Geräte. Die Ingenieurbautruppen der Teilstreitkräfte waren "zu klein" für diese Technik.
Der Aushub für die Pfeiler mittels Schlitzgreifer und Suspension zum abstützen der "Baugrube" wirft Fragen auf. Als Fertigteil vorfertigen auf der Baustelle ist kaum darstellbar - dazu hätte man einen Kran mit einer Hakenhöhe von mindestens 20 Metern gebraucht. Zu beachten sind hier die 16,xxx Meter Tiefe der Stützen. Sollte mit "Fertigteil" eine monolithische Herstellung in Ortbeton gemeint sein, dann könnte man als Bewehrung zum Beispiel einen Rundkorb mit einem Durchmesser von 60 cm nehmen, um mit speziellen Abstandhaltern einen allseitigen Abstand von 10 Zentimetern Betondeckung zu gewährleisten. Das Gewicht der einzelnen Baustahlelemente hätte (aus heutiger Sicht) mit einem normalen Mobilkran gehändelt werden können. Ob der Korb als ein Einzelelement mit 17 Meter Länge hochkant eingehoben werden sollte oder mit zwei Hebezeugen jeweils "nachgeflochten" werden sollte - darüber braucht man heute nicht mehr nachzudenken, meine ich. Die Bruchgefahr sowohl einer überlangen Stahlbetonstütze als auch der überlangen Bewehrungskörbe darf nicht außer Betracht bleiben.
Sobald die Bewehrung in eine suspensiongefüllte Öffnung eingehoben wird, ergibt sich für mich die nächste Frage: Da Stahlbeton seine hervorragenden Eigenschaften zur Aufnahme von Druck- UND Zuglasten aus dem innigen Verbund zwischen den beiden Komponenten Baustahl und Beton entwickelt, ist ein technischer Nachweis erforderlich, dass auf gesamter Länge eben dieser innige Verbund erstellt werden kann. Bleibt etwas von der Suspension am Baustahl haften, ist dies nicht mehr gegeben.
An den Schlitzwänden waren KEINE Spundwände vorgesehen. Diese hätten in der Gesamtlänge bis etwa 3 besser 4 Meter unter Aushubtiefe geschlagen werden müssen und wären in einer Länge von 20 Metern bis zur Baustelle zu transportieren. Es war ja Sinn und Zweck des Verfahrens, dass die Baugruben und Baugräben der "Fundamentanlagen" ohne Schalung erstellt werden sollten, wobei die Suspension dem Erddruck Widerstand entgegen bringen sollte, um das Einstürzen der Seitenwände der Schlitzgräben zu verhindern. Mein vorab etwas sarkastisch geschriebener Einwand, wer denn in 13 Metern Tiefe die Bewehrung miteinander verbindet, scheint zum Teil unverstanden geblieben sein. Die Suspension hätte es nicht erlaubt, dass überhaupt jemand in diese Tiefe gestiegen wäre. Ohne Verbindung der einzelnen Bewehrungselemente fehlt auch der Kraftübertrag und somit bestünde das Problem des Wegbrechens der Schlitzwände beim "inneren Freilegen" durch den seitlichen Erddruck.
@martin2 - Innovation ist die Triebkraft der Entwicklung - in jedem Lebensbereich, also auch in der Bautechnik. Aber ernsthaft: Wie dick sollte die "ablassbare Bodenplatte" sein, damit sie während des Unterhöhlens nicht bricht. Wie weit war die damalige Technik, um solche tonnenschweren Gebilde kontrolliert abzusenken. Welcher Maschinist sollte sich AUCH NACH FRÜHEREN Unfallverhütungsvorschriften unter die Bodenplatte zum Buddeln begeben? Bei dem von dir beschriebenen Verfahren muss der Bauwerker in die gleiche Tiefe - nur er müsste nicht in der Suspension schwimmen sondern nur mit der Erwartungshaltung brechender Seitenwände leben.
Vielleicht gibt es irgendwo auf dieser Welt einen seriösen Tragwerksplaner (früher nannte man diese Spezialisten STATIKER), der den ganzen Spaß mal durchrechnet und die theoretische Machbarkeit darstellt.
Wenn man sich heutige Tiefgründungen anschaut und dabei das System von Spundwänden, Stahlbetonstützen, Gesteinsankern und horizontalen Spreizen anschaut, dann ist für mich das geplante Schlitzwandgreifersystem eine gute Idee, die aber ganz am Anfang ihrer technischen Umsetzbarkeit stand.
Ganz persönlich bin ich aber der Meinung, dass wir mit der Diskussion über das anzuwendende Verfahren das Thema ein ganz klein wenig gesprengt haben.