Beelitz-Heilstätten: Zentrallazarett der GSSD

Sicherlich gibt's da offene Stellen.
Grundsätzlich gibt's dort geführte Touren über Go2know. Alles was davon abseits liegt wird vom Wachschutz gesichert. Und die sind nicht immer zimperlich. Ist auch ok, weil die Eigentümer da richtig Geld in die Hand nehmen um den Laden wieder einer Nutzung zuzuführen.
Man muss also nicht illegal rumstreunen.
Zumal es in Bezug auf den Film einfach die falsche Location ist. Im Vorfeld wurde seitens der Investoren eh angekündigt, daß illegale Zutritte rigoros zur Anzeige geführt werden.
Die guten Zeiten sind da eh vorbei. Früher kam man da gut rein und konnte ungestört schöne Bilder machen. Es interessierte auch keinen. Nach ein paar unschönen Vorkommnissen wie zB Unfällen, fragwürdigen Feiern und einem Mord in der BDSM-Scene wurde dann allmählich alles dicht gemacht.

Gruß Polle
 
Das ist doch bekannt das es dort geführte Touren gibt. Mir ging es nur in der Theorie darum was ist wenn ein beliebiges Gelände nicht ganz eingezäunt ist. Wenn man also Stellenweise ungehindert rauf kann. Das Thema Heilstätten ist ja abgeklärt und ich schloss es auch schon im Post für mich aus sowie generell nicht legales. Mich interessiert es einfach nur wie es rechtlich aussieht. Muß ein Gelände komplett eingefriedet sein so das ein "Einbruch" stattfinden muß?
 
Mich interessiert es einfach nur wie es rechtlich aussieht.

Das ist hier allerdings vielleicht auch nicht gerade der richtige Ort, an dem man um eine Rechtsberatung ersuchen sollte, zumal hier ohnehin viele ihre eigene Ansicht zu haben scheinen, wie man (anscheinend) Gesetze auslegen kann.

Allein schon die Tatsache, wie oft und kontrovers das Thema hier schon in diversen Threads diskutiert wurde, zeigt das...

Nur mal ein paar Beispiele:
http://www.hidden-places.de/showthread.php/10448-Betreten-einer-Liegenschaft?
http://www.hidden-places.de/showthr...tsschutzversicherung-regeln-Ist-das-strafbar?
http://www.hidden-places.de/showthread.php/73-Hausfriedensbruch-Landfriedensbruch-Erfahrungen?
http://www.hidden-places.de/showthread.php/1976-Besichtigung-von-Bunkern-und-gesperrten-Gelände?
 
Das ist doch bekannt das es dort geführte Touren gibt. Mir ging es nur in der Theorie darum was ist wenn ein beliebiges Gelände nicht ganz eingezäunt ist. Wenn man also Stellenweise ungehindert rauf kann. Das Thema Heilstätten ist ja abgeklärt und ich schloss es auch schon im Post für mich aus sowie generell nicht legales. Mich interessiert es einfach nur wie es rechtlich aussieht. Muß ein Gelände komplett eingefriedet sein so das ein "Einbruch" stattfinden muß?

Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme
Quelle Wikipedia

Hier muss man also ein Hindernis überwinden, kann man irgendwo ungehindert reinspazieren, ist das somit kein Einbruch, ggf. aber ein Hausfriedensbruch (§123 StGB). Einbruch gibt es im deutschen StGB als Einzeltatbestand gar nicht, siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html

Meist geht es wohl um Hausfriedensbruch. Hier ist eine Befriedung die entscheidende und zwingende Voraussetzung. Das kann eine Einzäunung/ Mauer sein, eine Hecke o.ä. würde aber auch genügen, selbst wenn man diese überschreiten könnte. Das Gesetz spricht von "befriedetem Besitztum".
Die Befriedung muss erkennbar sein, d.h. gibt bei einem Gelände (größere) komplett unbefriedete Bereiche, auch wenn anderen Stellen mit einem Zaun versehen sind, ist die Voraussetzung schon mal nicht gegeben, Hinweisschilder "heilen" diesen Umstand übrigens nicht. Habe ich ein viereckiges Grundstück und baue an zwei Seiten riesige Mauern und an den anderen beiden Seiten gibt es keine erkennbar Befriedung, werde ich einen Hausfriedensbruch kaum wirksam geltend machen können. Hier bleibt nur den "Eindringling" des Geländes zu verweisen. Das Recht hat der Eigentümer immer.
Siehe hierzu auch: https://www.strafrechtsblogger.de/der-begriff-des-befriedeten-besitztums-im-rahmen-eines-hausfriedensbruchs/2013/01/
Ein einzelnes Loch/ eine Lücke im Zaun dagegen hebt den Umstand der Befriedung nicht wirksam auf, denn die Befriedung ist hier ja trotzdem noch erkennbar.
Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag verfolgt. Diesen muss der Eigentümer stellen (§123 (2) StGB).

Ich kenne größere Gelände, da wird auf Schildern mit dem §123 StGB gedroht, obwohl es Bereiche (mehrere hundert Meter) ohne jegliche Befriedung gibt. Wie diese Schilder rechtlich zu werten sind, siehe oben.
Vielleicht schrecken sie ja trotzdem ab, letztlich sind sie billiger als ein Zaun, der bei verlassenen Geländen auch gerne mal gestohlen wird.

Gruß Klaus
 
Ich kenne größere Gelände, da wird auf Schildern mit dem §123 StGB gedroht, obwohl es Bereiche (mehrere hundert Meter) ohne jegliche Befriedung gibt. Wie diese Schilder rechtlich zu werten sind, siehe oben.
Das übersieht die zweite Seite: Anzeigen kann man in Deutschland zunächst einmal alles. Man wird also im Falle des Falles nicht verhindern können, dass man angezeigt wird. Schon das ist für einige Berufsgruppen dumm: Das steht dann im polizeilichen Auskunftssystem.

Dann kommt es auf den Staatsanwalt an: Sicher wird er bei völliger Klarheit das Verfahren einstellen. Wenn der aber einen schlechten Tag hat (oder die Sache gar nicht so klar ist, wie man selbst glaubt) kommt ein Strafbefehl oder es geht vor Gericht. Schön, dass man dort dann sicher freigesprochen wird - nach einem Jahr. Und mit geraubten Nerven und Anwaltskosten.
 
Das übersieht die zweite Seite: Anzeigen kann man in Deutschland zunächst einmal alles. Man wird also im Falle des Falles nicht verhindern können, dass man angezeigt wird. Schon das ist für einige Berufsgruppen dumm: Das steht dann im polizeilichen Auskunftssystem.

Dann kommt es auf den Staatsanwalt an: Sicher wird er bei völliger Klarheit das Verfahren einstellen. Wenn der aber einen schlechten Tag hat (oder die Sache gar nicht so klar ist, wie man selbst glaubt) kommt ein Strafbefehl oder es geht vor Gericht. Schön, dass man dort dann sicher freigesprochen wird - nach einem Jahr. Und mit geraubten Nerven und Anwaltskosten.

OK, dann bleibt entweder es lassen oder alternativ noch unauffälliges, umsichtiges und bei Bedarf schnelles Agieren, denn was auch immer gilt ist: "wo kein Kläger, da kein Richter" :victorious:

Gruß Klaus
 
:) Ich wollte gar keine so große Debatte entfachen. Ich schrieb ja schon nur an legalem interessiert. Ich dachte da eher an so etwas wie: Alter Hof auf dem Lande. Vorne ein Zaun und hinten nichts. Bild durch die Tür geknipst da zu Ruinös. Man schlendert weiter und knipst die Oldtimer an der nächsten Ecke. Also das einzige vergehen in diesem Fall wäre dann das Wasser lassen am Apelbaum, aber das sieht ja keiner :)
 
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