17/5002: Aktueller Zustand?

:grin: ja ja, er ist schon ein kleines "Grossmaul". Aber eigentlich ganz umgänglich.
Sein eigentliches Jagdgebiet ist etwas weiter hinten, da wo auch die Hochsitze sind. Am Bunker fährt er nicht unbedingt jeden Tag vorbei. Aber mindestens zum kirren geht er einmal täglich in den Wald.
Ich war Freiteg das erste mal seit Monaten mal wieder dort, aber auch nur weil der Förster von der Buddelei erzählt hat.
Dass man die nicht ertappt hat wundert mich eben auch, denn es sind ganz deutlich Spuren eines Dreibeins zu sehen. Ich vermute mal nicht, dass das ein Fotostativ war, sondern eher ein Halogenscheinwerfer.
Die scheinen sehr abgebrüht zu sein, oder sich sehr sicher zu fühlen...

claus
 
Ist es nicht eine offensichtlich illegale Aktivität, ein aus guten Gründen wohlverschlossenes Bunkerbauwerk zu öffen und bringt die bildliche Dokumentation der offensichtlich illegalen Versuche den Betreiber des Forums nicht in gehörige Schwierigkeiten? Meines Erachtens sollte der komplette Thread dieser offensichtlich illegalen Aktivitäten unverzüglich gelöscht werden!
 
Ist es nicht eine offensichtlich illegale Aktivität, ein aus guten Gründen wohlverschlossenes Bunkerbauwerk zu öffen und bringt die bildliche Dokumentation der offensichtlich illegalen Versuche den Betreiber des Forums nicht in gehörige Schwierigkeiten? Meines Erachtens sollte der komplette Thread dieser offensichtlich illegalen Aktivitäten unverzüglich gelöscht werden!
Du meinst also es wäre dann somit ein Aufruf zum Einbruch bzw. Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ?
 
@ Riese, ich bin zwar kein Jurist, aber mein gesundes Bauchgefühl sagt mir, dass die DOKUMENTATION eines Verbrechens/Vergehens/Ordnungswidrigkeit oder was auch immer, sicherlich nicht gegen geltendes Recht verstösst.
Alle, die hier Bilder von dem Bauwerk oder der Buddelei eingestellt haben waren sicherlich nicht an der Buddelei beteiligt und somit dürfte auch Martin ausser Gefahr sein.
Als Aufforderung "hier bitte buddeln" verstehe ich die Beiträge ebenfalls nicht...

claus
 
Und ganz ehrlich, ich würde die Kiste zwar auch mal von Innen sehen wollen, aber mir die Mühe machen und mich illegal reinbuddeln, wäre dann doch zu viel, da kann man die Energie lieber verschwenden, indem man nach Kunersdorf fährt, sich dort die Anlage reinzieht und sich einbildet, man sei in der 5002 ;) Kostet weniger, da isses sauberer und man kann noch nen Paket Straussenwurst mitnehmen :D
 
@Skynet

Oder warten bis Sie nun offen ist, denn für mich ist 448 und 5002 nicht das selbe. Und ich mag mir auch nicht vorstellen das die 448 es wäre.

LG Wstein
 
wesenstein,

musste ja auch nicht, jeder wie ers mag, aber is ein Typenbau, da gäbs ein paar andere Anlagen, die ich lieber von innen sehen würde....
 
aber mein gesundes Bauchgefühl sagt mir, dass die DOKUMENTATION eines Verbrechens/Vergehens/Ordnungswidrigkeit oder was auch immer, sicherlich nicht gegen geltendes Recht verstösst

Claus,
du hattest hier aber genau auf dieses Problem aufmerksam gemacht, hast es öffentlich benannt und mit Abbildungen dokumentiert und lokalisiert. So du nicht die Rechte & das Einverständnis des EG dazu vorliegen hast, kann das ein Problem sein. @MK hat damit erstmal gar nichts zu tun.
Eigentumsverletzung, § 823 I BGB
Eine Eigentumsverletzung im Sinne des § 823I BGB liegt unstreitig vor bei einer Beeinträchtgung der Sachsubstanz, bei der Vorenthaltung oder Entziehung des Besitzes oder bei einer unberechtigten Verfügung. Der BGH bejaht eine Eigentumsverletzung auch bei einem Entzug oder einer Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit einer Sache, dies jedoch nur bei einer gewissen Erheblichkeit und Dauer (BGHZ 55, 153 ff.)

Grüße Frank
 
@ Frank, im zitierten § 823 und dort die unberechtigte Verfügung, bezieht sich nicht auf Fotografieren.
Aber ich weiss, was Du meinst. Es gibt irgend so eine Auflage/Verfügung oder so, dass ich Gebäude uä nur mit Genehmigung des Eigentümers fotoknipsen darf.
Aber ich schrieb ja auch, dass ich den Waldweg mit Genehmigung befahre, das schliesst natürlich auch die Knipserei vor Ort mit ein :wink:

claus
 
Aber ich schrieb ja auch, dass ich den Waldweg mit Genehmigung befahre, das schliesst natürlich auch die Knipserei vor Ort mit ein :wink:

Ja Claus,
die Frage ist jetzt, ob dies auch das Recht der Veröffentlichung einschliesst. Denn du hast es nicht nur veröffentlicht, sondern auch lokalisiert und für jeden Normaleuropäer ist mit Wikipedia & GE/GM nach 10min die Stelle klar. Und dann könnte er den nächsten & richtigen Radlader hinfahren.

Grüße Frank
 
hmmm, das Recht zur Veröffentlichung habe ich natürlich nicht explizit eingeräumt bekommen, insofern hast Du schon Recht.
Ich geh aber mal davon aus, dass das kein Problem ist. Der Förster kennt mich, weiss dass ich in einigen Foren schreibe und hat damals sogar eine CD mit Innenaufnahmen von mir bekommen, also weiss er auch dass ich eine Knipse besitze :)
Aber was mir grad auffällt; es sind so viele Fotos, ob jetzt von innen, oder von aussen, in diesem Thema, warum kommt die Frage nach legal oder illegal erst jetzt, nach meinen Fotos auf?
...und wo habe ich den Bunkerstandort lokalisiert? Wer dort hin will, der findet den auch ohne in diese Forum zu schauen, da braucht er meine Fotos nicht.
Eine Wegbeschreibung habe ich nirgends geschrieben :roll:

claus
 
Aber was mir grad auffällt; es sind so viele Fotos, ob jetzt von innen, oder von aussen, in diesem Thema, warum kommt die Frage nach legal oder illegal erst jetzt, nach meinen Fotos auf?

Kann ich erklären. Ich habe heute morgen einen Beitrag eines sensiblen Objektes in Berlin entfernt und entsprechende Schreiberlinge informiert. Bei beiden Personen bin ich leider nicht auf Verständnis gestossen. Selbige versuchten dann hier im Beitrag Stimmung zu machen, das Ergebniss kann man nun sehen.

Nun aber weiter zur 17/5005.

Beste Grüße
Martin
 
Leute,

ehrlich wenn man sich nun daran aufhängt, kann man das halbe Netz löschen und gleich bei sämtlichen User Websites und Bunkerforen anfangen, wo kein Kläger, da kein Richter heist es doch immer so schön oder ;)
 
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