Zitat von martin2
Was genau muss denn auf welcher Rechtsgrundlage genehmigt werden?
Erst sollte der Eigentümer zustimmen. Die Basis dazu ist ein Konzept .
genehmigen/zustimmen ...
Ich wusste schon, warum ich frage - die Begriffe gehen durcheinander. Aber so richtig. Um so komplexer wird es, wenn der Eigentümer (wohl) das Land Berlin ist. Der Ratschlagsonkel ist also gefragt.
Wir müssen das sortieren. Und das machen wir ganz langsam. Wir machen das am Beispiel meines Gartens - und vereinfachen etwas.
Wenn ich in meinem Garten eine Grillfete mit ortsüblicher Musike mache, muss ich genau niemanden fragen - oder mir das gar genehmigen lassen. Wenn ihr im Garten mit Freunden grillt, lasst ihr euch das doch auch nicht genehmigen - wo kämen wir denn da hin?
Also das würde dort gehen, wenn der Grundstückseigentümer privat einlädt, gar kein Problem. Es ist völlig wuppe, wer der Eigentümer ist: Ob der nun martin2 oder Land Berlin oder Papst heißt - Party ist Party.
An der Stelle ist das erste richtig große Missverständnis, das tauchte schon öfter auf. Das Grundstück liegt im Land Brandenburg. Es greift Brandenburger Landesrecht. Es ist völlig egal, wem das Grundstück gehört, das ist nicht exterritorial.
Wir tasten uns weiter heran:
Ich komme nun auf die Idee, die Grillerei nicht bei mir, sondern auf Nachbars Wiese zu machen. Da wäre es natürlich sinnvoll, dass der Nachbar mir das auch erlaubt. Und er wird sicher auch sagen: martin2, danach allen Müll einsammeln, man kennt das ja. Das nennt sich privatrechtlich. Das heißt selbst dann noch so, wenn mein Nachbar das Land Berlin ist - rein rechtlich ist das bezogen auf eine Veranstaltung kein Verwaltungsakt, Eigentümer genehmigt in dem Sinne nicht. Er erlaubt.
Meine private Grillerei ist also gar kein Problem. Problematisch wird es dann, wenn ich eine unbestimmte Öffentlichkeit einlade - dann ist das logischerweise nicht mehr privat. Da greift dann das Veranstaltungsrecht - allerdings des Landes Brandenburg! Denn die Party findet im Land Brandenburg statt. Berlin als Privateigentümer der Liegenschaft hat da genau nix zu melden.
Mit diesem juristischem Basiswissen können wir den Fortgang der angesetzten "Grillparty" entspannt zusehen.