Hallo elexx !
Das trifft vielleicht bei zivilen Objekten zu.
Bei Bildlicher Darstellung von aktiven Militärischen Objekten sollte man vorher wohl doch um Erlaubnis fragen.
http://www.lawww.de/Library/stgb/109g.htm
Ich bin kein Jurist,glaube aber es ist besser vorher zu fragen.
Gruß Helge.
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