Da hat es schon in Thüringen richtig Zoff gegeben. Weisungsbefügt ist nur und ausschließlich der Förster. Jagdpächter und Forstarbeiter haben dir nichts zu sagen. Sie können lediglich die Autonummer, fall gesetzt du fährst illegal im Wald rum,
notieren und an den Förster weiterleiten.
Einen Förster erkennt man sofort an seiner Dienstkleidung mit Landeswappen und er wird sich, bei einer Kontrolle, mit seinem Dienstausweis dir gegenüber legitimieren. Es sind hoheitliche Aufgaben und die dürfen nur bestimmte behördliche Organe
ausüben.
Müsste schauen, da war mal ein Fall, dass sich ein Waldarbeiter bei einer illegalen KFZ Befahrung in den Weg gestellt hat
und die Weiterfährt so unterbunden.
Bei Gericht wurde dass dann mehr oder weniger als Bagatelle anfgesehen...wohl aber der Waldarbeiter wegen Nötigung und Amtsanmaßung belangt. Steht irgendwo auch im Netz, müsst ihr mal er googeln.
Edit: sollte da natürlich eine Treibjagd stattfinden und man dich höflichst bittet den Bereich zu verlassenschon aus gesundheitlichen Gründen sollte man da folgen. Kurzum, der Ton macht immer die Musik.
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